Grundlage der Verkehrswertermittlung ist eine eingehende Besichtigung der Immobilie und des Umfeldes. Im Vorfeld benötigen wir umfassende Informationen über die Liegenschaft sowie das aufstehende Gebäude.

Bei Vorliegen einer Vollmacht (Beauftragung) des Eigentümers können wir Ihnen bei der Beschaffung einiger Unterlagen behilflich sein.

Nach Eingang und Durchsicht der Objektunterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin für die Ortsbesichtigung abzustimmen.

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Auftragslage des Büros sowie den jeweiligen Besonderheiten der zu bewertenden Immobilie. Üblicherweise können wir Ihnen das Wertgutachten innerhalb von vier bis sechs Wochen zur Verfügung stellen. Wir bitten Sie jedoch im Vorfeld der Beauftragung mit uns Kontakt aufzunehmen.

Wir empfehlen, sog. „selbstgenutzte Immobilien“ wie Einfamilienhäuser und Eigentums-wohnungen im Hinblick  erforderliche Marktkenntnis vorzugsweise von am Standort ansässigen Grundstückssachverständigen bewerten zu lassen.

Honorar:

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – gibt es für die Abrechnung von freiberuflichen Sachverständigen-Leistungen keine gesetzlichen Vorgaben mehr.

Wir orientieren uns an der Honorartafel des Bundesverbands Deutscher Grundstücks-sachverständiger e.V. – BDGS, die an den bisherigen § 34 HOAI (gültig bis 17.08.2009) bei zwischenzeitlicher Erhöhung, angelehnt ist.

Danach ist das Grundhonorar entsprechend unserer Honorartabelle vom festgestellten Verkehrswert abhängig und um die gesetzliche Mehrwertsteuer, Auslagenersatz sowie bei besonderem Bearbeitungsaufwand um Zuschläge zu erhöhen.