Wir fertigen sowohl Markt-/Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB als auch Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG.

“Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre” (§ 194 BauGB).

Für die Entscheidung ein unparteiisches Gutachten erstellen zu lassen gibt es eine Vielzahl von Anlässen wie z.B.

  • An- und Verkauf von Immobilien
  • Erbschaften und Erbauseinandersetzungen
  • Vermögensfeststellungen
  • Ehescheidungen
  • Vormundschaftsangelegenheiten
  • Kreditsicherheiten und Finanzierung